WETTBEWERB
1) Dieser Wettbewerb ist professionellen und halbprofes-
sionellen Ensembles aller Nationalitäten, vom Trio bis zum
Dezett zugänglich.
2) Jeder Wettbewerbsteilnehmer kann sich nur jeweils an einer
Kammermusikgruppe beteiligen.
3) Die Kandidaten müssen nach dem 1. Januar 1970 geboren sein.
4) Die Anmeldungen werden bis zum 01/02/05 entgegengenommen (Datum
des Poststempels) und werden erst im Erhalt der Anmeldegebühr
gültig.
5) Bei der Anmeldung wird der Verantwortliche eines Ensembles :-
die Benennung und die Besetzung der Kammermusikgruppe,- die
ausgewählten Werke angeben.
6) Es wird den Teilnehmern geraten, sich so früh wie möglich
anzumelden. Die Organisation behält sich das Recht vor, die
Anzahl der Teilnehmer zu beschränken.
7) Eine Anmeldegebühr von 40 € pro Teilnehmer ist durch
Banküberweisung zu begleichen :Konto Nummer 000 26 00 75 45,
CCM ILLZACH6, Place de la RépubliqueF-68111 ILLZACH. Im Falle
einer Nichtteilnahme was auch immer der Grund sein kann, bleibt
diese Gebühr im besitz des Weranstalters.
8) Der Tag und die genaue Zeit, zu der die Kandidaten im
Espace 110 in Illzach anwesend sein sollen, |
werden
in der Vorladung genau mitgeteilt am 10.02.2005.
9) Die Kandidaten werden sich im Espace 110 von ILLZACH
termingerecht vorstellen.
10) Die Teilnehmer wird eine Hotelliste sowie ein Lageplan
zugesendet.
11) Jedes für das Finale zugelassene Ensemble erhält eine
Pauschal-entschädigung von 50 €, pro Musiker.
12) Die Korrespondenz wird direkt mit dem Verantwortlichen
geführt, der auf dem Anmeldeformular vermerkt ist. Auftretende
Fragen oder Probleme, die die Teilnahme des Ensembles betreffen,
werden nur mit ihm erörtert.
13) Sollte der Wettbewerb nicht stattfinden, würden die
Anmeldungen automatisch für ungültig erklärt und die
Anmeldegebühren zurückgezahlt werden, ohne dass die Teilnehmer
andere Ansprüche gegen die Organisatoren erheben können.
ANMELDUNG
14) Die Wahl des Repertoires wird den Kandidaten überlassen.
Das Programm soll jedoch 45 Minuten lang sein und drei Werke
beinhalten, aus unterschiedlichen Epochen, von einer Dauer von
je 10 Minuten ; eine davon muss ein französiches Werk sein
15) Der Wettbewerb besteht aus drei Durchgängen :
1. Durchgang : 10-11/03/2005Ein von den Kandidaten frei |
aus-gewähltes
Werk wird teilweise oder vollständig vorgetragen.Dauer : 10
Minuten.
2. Durchgang : 12/03/20005Ein von der Jury ausgewähltes Werk
wird teilweise oder vollständig vorgetragen. Dauer : 15 Minuten.
Endrunde : 13/03/2005Ein von der Jury ausgewähltes Werk wird
teilweise oder vollständig vorgetragen.Dauer : 15 - 20 Minuten.
16) Die Reihenfolge für den Vortrag im 2. Durchgang und in der
Endrunde wird ausgelost.
17) Den Kandidaten werden Übungsräume mit Klavieren zur
Verfügung gestellt. Der Konzertsaal wird jedem Ensemble 10 Min.
für eine Akustikprobe zur Verfügung gestellt.
18) Die Teilnehmer sollen drei Fotokopien pro Werk für die
erste Runde bis am spätestens den 01/03/2005 (Datum des
Poststempels) an A.D.M.C. senden.
19) Die Teilnehmer verpflichten sich die darauf folgenden
Partituren ihres Programms den Veranstaltern, sobald sie in
Illzach ankommen, abzugeben.
20) Die Kandidaten müssen aus Originaldrucken spielen.
21) Die Jury behält sich das Recht vor, der Vortrag eines
Ensembles zu unterbrechen. Veranstalter von Konzerten und
Musikfestivals werden bei dem Wettbewerb anwesend sein. |
E
R G E B N I S S E
22) Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden offiziell nach den
letzten Prüfungen bekannt gegeben.
23) Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unanfechtbar.
Die Jury behält sich das Recht vor, nicht alle Preise zu
verleihen. Im fall einer gleichen Punktzahl wird der Preis
verteilt.24) Die Jury kann folgende Preise erteilen
PRIX de la Ville d'Illzach :6 000 €
PRIX de Musique française :" Prix de la SPEDIDAM "4
500 €
PRIX du Jury Jeunes musiciens :"
Prix de l'ADMC "1 500 €
DIVERSES
25) Die Preisträger verpflichten sich, am Abschlusskonzert in
Illzach unentgeltlich teilzunehmen. Im Einverständnis mit den
Organisatoren wird das Programm aus Werken, die im Laufe des
Wettbewerbs vorgespielt worden sind, zusammen-gestellt.
26) Die Wettbewerbsorganisatoren über-nehmen keinerlei Haftung
für die Instrumente und das Eigentum der Teilnehmer.
27) Durch die Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Kandidat die
vor-liegenden Bestimmung vollständig an.
28) Im Falle von Reklamationen oder Einsprüchen, gilt
ausschließlich die französische Fassung der Bestimmungen. |